Pflegedienstleitung (m/w/d) in Vollzeit ortsungebunden
Ihre Aufgaben im Überblick
- Sie verantworten, koordinieren und steuern die Umsetzung des Kleeblatt Pflege- und Betreuungskonzepts in zwei Pflegeheimen mit je maximal 30 Bewohnern.
- Sie stellen die Pflegequalität unter fachlichen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Aspekten sicher.
- Sie übernehmen die fachgerechte, korrekte Pflegedokumentation und -planung.
- Sie übernehmen die effiziente Personaleinsatz- und Dienstplangestaltung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
- Sie führen und motivieren die Teams in beiden Häusern anhand der Kleeblatt Führungsleitsätze.
- Sie repräsentieren die Kleeblatt Pflegeheime gegenüber unseren Bewohnern, Angehörigen, Mitarbeitern, Trägern und der Öffentlichkeit vor Ort.
So passen Sie zu uns
- Sie haben eine abgeschlossene Weiterbildung zur Pflegedienstleitung nach §71 SGB XI.
- Sie bringen zwei oder mehr Jahre Berufserfahrung in der Position als Pflegedienstleitung (unter Anrechnung der PDL-Ausbildung) mit.
- Als Führungskraft vor Ort sind Vorbildfunktion, Kommunikationsstärke, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Respekt und ein wertschätzender, konstruktiver Umgang nach allen Seiten für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Das können Sie von uns erwarten
- Bei uns haben Sie einen sicheren Arbeitsplatz in familiärer Atmosphäre mit viel Gestaltungsfreiraum.
- Ihre Vergütung erfolgt nach TVöD inkl. Jahressonderzahlung und Leistungsprämie.
- Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge ist bei uns selbstverständlich.
- Ihre fachliche und persönliche Entwicklung unterstützen wir durch zahlreiche Fort- und Weiterbildungsangebote.
Bewerbung
Werden Sie Teil der Kleeblatt Familie. Wir freuen uns auf Sie!
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen direkt online oder per E-Mail an personal@kleeblatt-ggmbh.de.
Postalisch bewerben Sie sich bei uns über folgende Adresse:
Kleeblatt Pflegeheime gGmbH
Personalmanagement
Alt-Württemberg-Allee 4
71638 Ludwigsburg.
Ihre Daten werden nach Abschluss des Verfahrens binnen einer Frist von drei Monaten vernichtet.